MELDEAMT

Personen-/Meldeauskunft

In den Bundesländern kann die Meldeauskunft im Gemeindeamt erfolgen. Dafür werden zumindest folgende Daten benötigt:

  • Vorname der gesuchen Person
  • Nachname der gesuchten Person

Bei einer Meldeauskunft fallen folgende Gebühren an:

  • Meldeauskunft unter Nutzung des zentralen Melderegisters: € 3
  • Meldeauskunft aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10

Nähere Informationen zur Meldeauskunft.

Online-Antrag für eine Meldeauskunft.

Wohnsitzerklärung

Der Bürgermeister ist gemäß §15a des Meldegesetzes 1991 ermächtigt, von Menschen, die in der Gemeinde angemeldet sind, zum Zweck der Überprüfung der Richtigkeit der im Melderegister gespeicherten Daten die Abgabe einer Wohnsitzerklärung zu verlangen. 

  • Gebühren: keine

Online-Formular für die Wohnsitzerklärung.

Strafregisterbescheinigung

(Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) Die Führung des Strafregisters wird von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) wahrgenommen. Die Strafregisterbescheinigung kann im Gemeindeamt beantragt werden.

Mitzubringende Dokumente: 

  • amtlicher Lichtbildausweis

im Falle einer Namensänderung:

  • Heirats- oder Scheidungsurkunde
    • € 14,30 Bundesgebühr - wenn die Bescheinigung für eine bestimmte Stelle, einen bestimmten Empfänger ausgestellt wird.
    • € 28,60 Bundesgebühr - wenn die Bescheinigung nicht für eine bestimmte Stelle, einen bestimmten Empfänger, sondern als allgemeines Zeugnis ausgestellt wird.
    • € 2,10 Verwaltungsabgabe

Weitere Informationen über mitzubringende Dokumente, Gebühren und alle nötigen Formulare finden Sie hier.

Online-Antrag für eine Strafregisterbescheinigung

Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis wird vom Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Jennersdorf ausgestellt. Dafür werden folgende Dokumente benötigt:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)

Bei Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für Kinder ist, wenn die Eltern verheiratet sind, auch die Heiratsurkunde der Eltern erforderlich. Wird der Staatsbürgerschaftsnachweis aus Anlass der erfolgten Geburt eines Kindes, bzw. bis spätestens zwei Jahre danach beantragt, ist keine Bundesgebühr zu entrichten. 

  • € 28,60 Bundesgebühr
  • € 15,00 Verwaltungsabgabe

Standesamt

Mit 1.1.2020 haben sich 11 Gemeinden des Bezirkes Jennersdorf zu einem Standesamtsverband zusammengeschlossen.

Der neue Verband ist für sämtliche Belange des Standesamts- und Staatsbürgerschaftswesens zuständig. Die Registrierung sämtlicher Standesfälle (Geburt, Eheschließung, Tod) wird nun von der Zentralstelle in jennersdorf durchgeführt. Trauungen können aber nach wie vor in der jeweiligen Verbandsgemeinde durchgeführt werden, zuständig dafür sind ausschließlich die örtlichen Standesbeamten. Die Vorbereitung einer Eheschließung (Ermittlung der Ehefähigkeit), die Ausstellung von Urkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, sowie Staatsbürgerschaftsnachweise) erfolgt in der Zentralstelle in Jennersdorf.

Adresse:
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Jennersdorf
8380 Jennersdorf, Bahnhofsring 15 (altes Zollgebäude)
Ausweichquartier während des Umbaues des Stadtamtes in Jennersdorf

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, bzw. Terminvereinbarungen auch für nachmittags möglich unter 03329/45200 DW 19 oder 20.

Termine für Trauungen in den Gemeinden sind mit dem jeweils zuständigen Standesbeamten zu vereinbaren.

Für Auskünfte aus den alten Büchern (1895 bis 2014) ist ebenfalls die Zentralstelle in Jennersdorf zuständig.

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