STEUERN/ABGABEN

Hundeabgabe

Grundsätzlich wird für das Halten von Hunden (Ausnahmen: Blindenhunde, Dienst- und Rettungshunde) eine Abgabe eingefordert. Es gibt jedoch auch Befreiungs- und Ermäßigungsgründe (z.B. Nutzhunde) sowie Ausnahmen von der Abgabenpflicht. Diese sind beim Gemeindeamt zu erfragen.

Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde von ihren BesitzerInnen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Das Tragen einer Hundemarke ist gesetzlich nicht verpflichtend, in vielen Gemeinden aber vorgesehen. Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe von dem Gemeindeamt entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt.

Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der Abgabenbehörde schriftlich mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.

Weitere Informationen und Formulare

Hier finden Sie weitere Informationen zur Hundemarke und zur An- und Abmeldung eines Hundes sowie alle benötigten Formulare

Antrag auf Grundsteuerbefreiung Formulare

Unter diesem Link können Sie online einen Antrag auf Grundsteuerbefreiung an die Gemeinde Mogersdorf stellen. Nach Beantragung meldet sich die Gemeinde bei Ihnen.

Online-Antrag für die zeitliche Grundsteuerbefreiung

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