Immobilien
Hausplätze
Größe: 800 bis 1000 m²
Preis: ab € 10,--/m² (Gemeindertsbeschluss am 26.6.2020)
Die Bauplätze befinden sich in schöner, sonniger und ruhiger Lage.
1 gewerblicher Bauplatz:
Größe: 3.000 m²
Preis auf Anfrage
Grundstück eignet sich besonders für die Ansiedlung von Kleingewerbe bzw. KMU`s. ökologisch produzierende u. wirtschaftende Betriebe werden besonders gefördert, sofort verfügbar .
Wasser-, Strom-, Gas-, Telefon-, Kanalanschluss, sowie vorbeiführende Straße vorhanden
Immobilien
freie Häuser: Infos im Gemeindeamt erhältlich - 03325/8200
freies Geschäftslokal der Gemeinde (ehem. Raikafiliale) zu mieten!
Lage: Hauptplatz Mogersdorf - Infos im Gemeindeamt
freie Gemeindewohnung - Mogersdorf 200//2 - Obergeschoß Volksschule - 95,00 m² - Infos: Gemeindeamt
freie Siedlungswohnungen
OSG:
Mogersdorf 290/8 - 87 m²
Mogersdorf 5/11 - 60 m²
Mogersdorf 267/1/2 ab 01.01.2021 - 81 m²[nbsp]
Mogersdorf 290/4 - 60 m²[nbsp]
Wallendorf 170/6 ab 01.02.2021 -94 m²
neue Wohnhausanlage Mogersdorf - neben dem Gesundheitszentrum und dem Nahversorger
freie Wohnungen (Miet-Modell und Miet-Kauf möglich), Größe von 51 m² bis 54 m² und freie Wohnung mit 80 m²
Ansprechparter: Spophie Brünner Handy Nr.: 0664/8249994
Gemeindförderung für Wohnbau:
- Förderung für komplette Neubauten
€ 1000 - Förderung für die Bestandnahme einer Genossenschaftswohnung
€ 500 - Förderung für umfassende Sanierung eines Althauses oder für den Ankauf eines bestehenden Hauses
€ 500
Die Gewährung einer Gemeindeförderung ist an die Bestimmungen der Bgld. Wohnbauförderung gebunden.
Bei Althausankauf und gleichzeitiger, umfassender Sanierung wird der Förderungsbetrag jedoch nur einmal gewährt.
Weitere Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung sind:
Der ordentliche Wohnsitz im Gebiet der Gemeinde Mogersdorf und auch die Ausübung des Wahlrechtes in Mogersdorf.
Die Förderungsnehmer haben eine Verpflichtung zu unterschreiben, wonach sie, wenn sie den ordentlichen Wohnsitz in der Gemeinde in den nächsten 10 Jahren nicht beibehalten, die Förderung zurückzuzahlen haben.
Gemeindeförderung-Solaranlagen
Für den Einbau einer Solaranlage für die Warmwasserbereitung oder Heizung gewährt die Gemeinde einen Zuschuss in der Höhe von € 250,--.
Gemeindeförderung-Photovoltaikanlagen
Für den Einbau einerPhotovoltaikanlage bis 4,9 kWp gewährt die Gemeinde einen Zuschuss in der Höhe von € 100,-- pro kWp.
Antrag nach erfolgter ordentlicher Meldung des Bauvorhabens in der Gemeinde.
Nachweise: Rechnung der Installationsfirma und Foto